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Erfahren Sie mehr zur Unfallversicherung
Möchten Sie eine private Unfallversicherung abschließen? Dann studieren Sie am besten unseren Fragen-Antworten-Katalog, bevor Sie Ihre Unfallversicherung online unter Dach und Fach bringen.
Ihre Fragen und unsere Antworten zur Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen und Unfällen, die auf dem Arbeitsweg passieren. Bei einem Unfall, der zur Arbeitsunfähigkeit führt, sorgt sie lediglich für eine Grundsicherung des Versicherten. Eingeschlossen als eventuelle Leistungsempfänger sind unter anderem auch Kinder, Schüler und Studenten, die einen Unfall im Kindergarten, Schule oder Universität sowie auf dem Weg dorthin beziehungsweise nach Hause erleiden.
Die private Unfallversicherung gilt immer und überall. Im Schadensfall deckt sie alle im Vertrag vereinbarten Leistungen ab. Dabei kann etwa bei Arbeitsunfähigkeit eine Rente vereinbart werden, die mehr oder weniger dem bisherigen Einkommen entspricht. Die Zahlung von Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld kann ebenfalls Teil der Versicherungsleistung sein.
In der privaten Unfallversicherung vergleichen und unterscheiden wir vor allem nach der zu versichernden Person bzw. Personengruppe. So gibt es u. a. die:
- individuelle Police: Hiermit wird eine einzelne Person abgesichert.
- Versicherung für Senioren: Spezielle Versicherung für Rentner, die nicht mehr von der gesetzlichen Versicherung geschützt sind, da sie nicht mehr arbeiten.
- Gruppenunfallversicherung: Absicherung mehrerer Personen zusammen in einem Vertrag. In Vereinen wird sie genutzt, um beispielsweise Sportler während des Trainings und der Wettkämpfe abzusichern.
- Versicherung mit Beitragsrückgewähr: Beiträge plus Zinsen werden zurückerstattet, wenn die Versicherungsleistung nicht in Anspruch genommen wurde.
- Unfallversicherung gegen Einmalbetrag: Der gesamte Versicherungsbetrag wird mit einer Zahlung geleistet. Monatliche Raten fallen hier nicht an.
- Insassenunfallversicherung: Ist für Autofahrer wichtig. Insassen seines Kfz sind dann gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Ohne Versicherung muss er selbst für deren Genesung, Invalidenrente usw. aufkommen.
- Sportunfallversicherung: Diese Versicherung ist für Extremsportler unabdingbar, denn nur gängige Sportarten sind regulär abgedeckt.
- Familienunfallversicherung: Sie bietet einen Rundum-Unfallschutz für Sie und Ihre Familie. Wichtig ist, dass versicherte Familienangehörige im gleichen Haushalt leben. Mit dem Familienschutz können Sie sich, Ihren Lebenspartner/in sowie Ihre Kind/er mitversichern. Mit einer günstigen Unfallversicherung für Familien sparen Sie bares Geld.
- Kinderunfallversicherung: Diese Versicherung ist eine Leistungsergänzung der privaten Unfallpolice, die Sie als Versicherungsnehmer abschließen können. Geben Sie im Rechner einfach die Anzahl der zu versichernden Kinder unter 18 Jahre ein. Die Versicherungssummen und Progressionsfaktoren sind für jedes Kind einzeln festzulegen.
Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades. Sie legt fest, wie hoch der jeweilige Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane anzusetzen ist.
Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.
Kernleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter Invalidität: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."
Die Invaliditätsleistung können Sie nun mit den anderen Leistungsarten kombinieren:
- Todesfalleistung:
- Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
- Krankenhaustagegeld
- Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Dies wird in einigen Tarifen auch bei ambulanter Operation bezahlt.
- Genesungsgeld
- Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
- Kosmetische Operationen
- Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
- Übergangsleistung
- Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
- Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
- Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen werden.
- Unfallrente
- Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.
- Bergungskosten (in allen Tarifen kostenfrei enthalten)
- Der Versicherer erstattet Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall. Auch für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik wird geleistet.
- Gliedertaxe: Hier bekommen Sie Geld, wenn ein Körperteil seine Funktion verliert. Gliedertaxe und Progression sollten Sie immer gemeinsam unter die Lupe nehmen. Auch ihr persönliches Risiko müssen Sie beachten. Arbeiten Sie stehend, dann sollte der Verlust eines Fußes viel Gewicht haben, denn Sie können nur noch eingeschränkt arbeiten. Sitzen Sie hingegen im Beruf, ist der Verlust eines Fußes durch die Gliedertaxe geringer zu bewerten.
- Erkrankungen: Bestimmte Erkrankungen können die Auswirkungen eines Unfalls verschlimmern, beispielsweise Osteoporose. Die Versicherer kürzen in solchen Fällen die Leistungen. Achten Sie darauf, dass diese Kürzung erst stattfindet, wenn die Erkrankung zu 50 Prozent für die Invalidität verantwortlich ist.
- Fristen bei Invaliditätsanspruch: Nur wenn die Invalidität innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eintritt, wird sie von den Versicherern als Unfallfolge anerkannt. Bessere Verträge verlängern diesen Zeitraum auf 18 Monate.
- Eigenbewegungen: Unfälle durch erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen sollten ebenfalls mit von der Police gedeckt sein.
- Insekten: Insektenstiche können Krankheiten auslösen. In guten Verträgen gilt auch das als Unfall.
- Herzinfarkt & Schlaganfall: Erleiden Sie einen Unfall aufgrund eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls sollte das ein guter Tarif ebenfalls mit absichern.
- Alkohol: Unfälle können auch unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss geschehen. Eine leistungsstarke Versicherung schließt diese Fälle mit ein.